SPERRMÜLLENTSORGUNG

Wenn Sie sperrige Einrichtungsgegenstände aus dem Haushalt haben, die auch durch eine einfache Zerkleinerung nicht in Ihre Mülltonne passen, dann müssen Sie diese als „Sperrmüll“ entsorgen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Abholung von Sperrmüll nur in Anspruch nehmen können, wenn Sie an die Abfallentsorgung angeschlossen sind.

Die Abholung Ihres Sperrmülls können Sie im Folgenden bequem per Online-Formular anmelden. Wählen Sie den Button „Online-Formular Abholung“ und füllen Sie das Formular aus.

Sie haben einen Abholtermin vereinbart und können Ihn nicht wahrnehmen? Wählen Sie den Button „Abholauftrag stornieren“ und sagen Sie Ihren Sperrmülltermin ab.

Möchten Sie den Sperrmüll selbst an unseren Recycling- und Wertstoffhöfen anliefern, wählen Sie den Button „Selbstanlieferung“

WEITERE INFORMATIONEN

Das gehört in den Sperrmüll

Zum Sperrmüll zählen ausschließlich sperrige Einrichtungsgegenstände aus Haushalten und Gewerbe, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen.

Beispiele:
Couch und Sofa, Liegen, Gartenmöbel, Schränke, Regale, Tische, Kommoden und Truhen, Sessel, Stühle, Hocker, Fußbodenbeläge, Teppiche, Bettgestelle, Matratzen und Federbetten

Das gehört nicht in den Sperrmüll

Hausmüll, Schrott, Waschmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte, elektrische Geräte (z.B. Fernseher, Leuchten), Bauschutt, Fenster, Türen, Bauholz, behandeltes Holz aus dem Außenbereich, Deckenplatten, organische Abfälle, Lumpen oder Sonderabfälle.

Hinweise Elektrogeräte

Die Abgabe von Elektrogeräten auf den kreiseigenen Recycling- und Wertstoffhöfen ist für Haushalte kostenfrei.

Abfall ABC

Unser Abfall-ABC hilf Ihnen, den richtigen Entsorgungsweg für den entsprechenden Abfall zu finden.

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