Logo der Kreiswerke Barnim

  • Abfall- und Kreislaufwirtschaft
    • Abfallentsorgung
      • Öffnungszeiten Höfe
      • Kontakt Kundenbetreuung
      • Sperrmüllentsorgung
      • Elektroschrottentsorgung
      • Entsorgungstermine
      • Gebühren
      • Formulare
      • Service der BDG
      • Entsorgung im Überblick
      • Müllstreife
      • Abfallrecht
      • Abfallvermeidung
      • Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH
    • zirkulierBAR
  • Energie
    • BARNIM ENERGIE
      • BARNIM Strom
      • BARNIM Gas
      • Service
      • Über BARNIM ENERGIE
      • Barnim Energie
    • Photovoltaikanlagen
    • Wärmeanlagen
    • LED-Straßenbeleuchtung
    • Energiebeteiligung
  • Kommunale Infrastruktur
    • Straßen- und Grünflächenunterhaltung
    • Immobilienbau
  • Mobilität
    • BARshare
      • Was ist BARshare?
      • Fahrzeuge
      • Wegweiser
      • Preise + Tarife
      • Standorte
      • So geht´s
      • Workshop
      • O-Töne
      • Login
      • Besuchen Sie uns auch auf: Facebook Logo  Instagram Logo
      • Barshare
    • emobility Ladenetz Barnim
      • Ladepunkte
      • So geht´s
      • Preise & Ladekarte
      • emobility Ladenetz Barnim
    • Wasserstoffschiene Heidekrautbahn
      • Gesamtprojekt
      • Aktuelles
      • Partner
      • FAQ
      • Wasserstoffschiene Heidekrautbahn mit Logo
  • Beratung
  • Home
  • Wir
    • Leitbild
    • Entwicklung
    • Unsere Unternehmen
    • Unsere Aufgaben
  • Mediathek
    • Flyer & Broschüren
    • Pressearchiv
    • Pressefotos
    • Presseinformationen
    • Newsletter
    • Galerie
  • Kontakte
    • Kreiswerke Barnim
    • Abfall- und Kreislaufwirtschaft
    • Energie
    • Kommunale Infrastruktur
    • Mobilität
    • Pressestelle
  • Karriere
    • KWB als Arbeitgeber
    • Ausbildung
    • Stellenangebote
  • Youtubekanal der Kreiswerke Barnim
  1. Home
  2. Abfall- und Kreislaufwirtschaft
  3. Abfallentsorgung
  4. Gebühren
  5. Gebühren

Berechnung der notwendigen Behältergröße für Gewerbetreibende über Einwohnergleichwerte

So berechnen sich die Einwohnergleichwerte für Gewerbebetriebe und andere Herkunftsbereiche als private Haushalte

Mit Beginn des Jahres 2022 beabsichtigt der Landkreis Barnim Einwohnergleichwerte für Gewerbebetriebe und andere Herkunftsbereiche als private Haushaltungen sowie für Kleingartenanlagen einzuführen. Den Auftrag aus der Politik holte er sich dazu schon mit der Einführung der seit dem 01.01.2020 gültigen Abfallsatzungen. Die Rechtssicherheit wurde durch das zuständige Landesamt für Umwelt bestätigt.

Mit der jetzt angestrebten Einführung der Einwohnergleichwerte wird der gültigen Rechtslage entsprochen. Entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 17 KrWG) ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen zuständig. Es besteht eine Überlassungspflicht. Zum anderen ist die seit 2017 gültige Gewerbeabfallverordnung Rechtsgrundlage. Sie regelt den Umgang mit Abfällen aus Gewerbebetrieben. Dazu gehören eben auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, d. h. Abfälle, die in Beschaffenheit und Zusammensetzung zwar den normalen Haushaltsabfällen ähneln, aber im gewerblichen Bereich entstehen. Diese fallen in jedem Gewerbebetrieb bzw. Bürogebäude an.

Gewerbetreibende sind zum Anschluss an die Abfallentsorgung verpflichtet

Die aktuellen Satzungen verlangen von Gewerbebetrieben derzeit den Anschluss an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung mit einem 60-Liter-Behälter. Das gilt für kleine Betriebe mit 1 bis 3 MitarbeiterInnen ebenso wie für große Hotels mit 100 Betten oder große Industriebtriebe. Um eine gerechtere Bedarfsanpassung des erforderlichen Behältervolumens für die Restabfälle zu ermitteln, bedient sich der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger des Berechnungsmodells Einwohnergleichwerte.

Einteilung von Gewerbe und anderen Herkunftsbereichen in verschiedene Branchen

Dabei werden Gewerbe und andere Herkunftsbereiche als private Haushaltungen in verschiedene Branchen eingeteilt, da je nach Art eines Gewerbebetriebes unterschiedliche Restabfallmengen anfallen. Das bedeutet, dass abhängig von der Art des Gewerbes und der Zahl der Beschäftigten ein höheres oder geringeres Restabfallbehältervolumen vorzuhalten ist. Aus den ermittelten Einwohnergleichwerten ergeben sich die Anzahl und Größe der Restabfallbehälter.

Berechnung der benötigten Behältergröße über den Einwohnergleichwert

Wie der Name schon sagt, wird über einen Faktor Einwohnergleichwert (EWG) ermittelt, wieviel Restabfallvolumen ein Mitarbeiter im Vergleich zu einem 1-Personenhaus benötigt. Der EWG von 1,0 bedeutet demnach, dass ein Beschäftigter einem Bürger gleichgesetzt wird. Je nach Branche kann dieser Wert höher oder niedriger ausfallen. Insbesondere wurde hier darauf geachtet, wieviel Zeit vor Ort verbracht wird und wieviel Besucherverkehr entsteht. So fällt in einer Gaststätte mit täglich vielen Besuchern mehr hausmüllähnlicher Gewerbeabfall an als z. B. in einem Handwerksbetrieb ohne Bürgerverkehr und teilweiser Arbeit außerhalb der Betriebsstätte.

Beispiele:

  • einfacher Einzelhandel: EWG 1,0 x 2 Beschäftigte x 7,5 Liter x 3 Wochen = 45 Liter (entspricht einer 60-Liter-Tonne mit 21-täglicher Entleerung)
  • Hotel, Pensionen: EWG 0,75 x 12 Betten x 7,5 Liter x 3 Wochen = 203 Liter (entspricht einer 240-Liter-Tonne mit 21-täglicher Entleerung)

Pauschal- und Leistungsgebühr bleiben erhalten

Die Unterteilung der Abfallgebühren nach Pauschalgebühr und Leistungsgebühr bleibt bestehen. Die Pauschalgebühr berechnet sich dann jedoch nicht mehr über die Behältergröße, sondern wird über den Einwohnergleichwert ermittelt. Die Leistungsgebühr orientiert sich weiterhin an der Größe des Behälters.

Die in der gegenwärtig gültigen Abfallgebührensatzung dargestellten Einwohnergleichwerte werden gegenwärtig mit den Mitgliedern des Umweltausschusses in einer Arbeitsgruppe diskutiert und anschließend dem politischen Raum zur Abstimmung übergeben. Die dann festgelegten Werte ab 2022 werden im Laufe des nächsten Kalkulationszeitraumes evaluiert und gegebenenfalls angepasst.

Zurück zur Übersicht

Gebühren für saisonale Erholungsgrundstücke

Für saisonale Erholungsgrundstücke erfolgt die Entsorgung ein halbes Jahr. Die erste Entsorgung erfolgt am ersten regulären Termin im April, die letzte Entsorgung am ersten regulären Termin im Oktober. Die Gebühren, Pauschal- und Leistungsgebühr, werden für den Nutzungszeitraum vom 01. April bis 30. September erhoben. Die Gebühren entnehmen Sie der Tabelle unter dem Punkt "Gebühren für ganzjährige Erholungsgrundstücke", diese müssen jedoch nur für 6 Monate gezahlt werden.

Dadurch haben Sie Anspruch auf eine Sperrmüll-Entsorgung mittels Sperrmüllkarte mit max. 2 m³. Der Sperrmüll muss von Ihnen zu den Recyclinghöfen des Landkreises gebracht werden.

Schadstoffe können Sie beim Schadstoffmobil oder auf den Recyclinghöfen in Eberswalde und Bernau abgeben.


Downloads

Link to https://www.kreiswerke-barnim.de/images/assets/downloads/gebuehren/gebuehrenliste.pdf

Gebühren und Entgelte Recycling- und Wertstoffhöfe

Download PDF (287 kB)
01.01.2022

Zurück zur Übersicht

Gebühren für saisonale Gewerbegrundstücke

Für saisonale Gewerbegrundstücke erfolgt die Entsorgung ein halbes Jahr. Die erste Entsorgung erfolgt am ersten regulären Termin im April, die letzte Entsorgung am ersten regulären Termin im Oktober. Die Gebühren, Pauschal- und Leistungsgebühr, werden für den Nutzungszeitraum vom 01. April bis 30. September erhoben (s. Tabelle, für 6 Monate).

Dadurch haben Sie Anspruch auf die Entsorgung Ihrer hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle. Andere Leistungen, wie z. B. Sperrmüllentsorgung oder Nutzung des Schadstoffmobils, sind in dieser Gebühr nicht enthalten.


Downloads

Link to https://www.kreiswerke-barnim.de/images/assets/downloads/gebuehren/gebuehrenliste.pdf

Gebühren und Entgelte Recycling- und Wertstoffhöfe

Download PDF (287 kB)
01.01.2022

Zurück zur Übersicht

Nutzungsarten

GEBÜHREN FÜR
WOHNGRUNDSTÜCKE

Es wird eine Pauschalgebühr und eine Leistungsgebühr erhoben. Die Höhe der Pauschalgebühr richtet sich...

WEITERLESEN ...

GEBÜHREN FÜR GANZJÄHRIGE GEWERBEGRUNDSTÜCKE

Anschluss- und Gebührenpflichtiger ist der Grundstückseigentümer bzw. der Mieter, Pächter oder sonstige Nutzer, sofern er dies beantragt.

WEITERLESEN ...

GEBÜHREN FÜR GANZJÄHRIGE ERHOLUNGSGRUNDSTÜCKE

Bei ganzjährig genutzten Erholungsgrundstücken ist in der Regel der Mieter oder Pächter Gebührenpflichtiger. 

WEITERLESEN ...

GEBÜHREN FÜR SAISONALE GEWERBEGRUNDSTÜCKE

Für saisonale Gewerbegrundstücke erfolgt die Entsorgung ein halbes Jahr. Die erste Entsorgung erfolgt am...

WEITERLESEN ...

GEBÜHREN FÜR SAISONALE ERHOLUNGSGRUNDSTÜCKE

Für saisonale Erholungsgrundstücke erfolgt die Entsorgung ein halbes Jahr. Die erste Entsorgung erfolgt am ersten regulären Termin im...

WEITERLESEN ...

BERECHNUNG DER NOTWENDIGEN BEHÄLTERGRÖSSE FÜR GEWERBETREIBENDE ÜBER EINWOHNERGLEICHWERT

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt...

WEITERLESEN ...

GEBÜHREN - MARKEN

Die Abfall-Gebührenmarken wurden erstmalig 1998 im Landkreis Barnim eingeführt. Anlass war die erforderliche Kontrolle der ordnungsgemäßen Neuanmeldung zur Abfallentsorgung.

Die Abfallmarken sind ein Jahr gültig und werden im Frühjahr eines jeden Jahres zusammen mit dem Gebührenbescheid verschickt.

Die Gebührenmarken sind unmittelbar nach Erhalt auf den Deckel der Abfallbehälter aufzukleben. Bei einer Neuanmeldung wird der Abfallbehälter zusammen mit der gültigen Gebührenmarke ausgeliefert. Vor dem Anbringen der Marke empfiehlt sich die Reinigung des Untergrundes, um eine lange Haftdauer zu gewährleisten.

Mieter wenden sich wegen der Gebührenmarke bitte an den Vermieter.

Behälter ohne gültige Marke können nicht geleert werden!

MARKEN FÜR DAS JAHR 2022

Weitere Informationen zum Versand der diesjährigen Marken erhalten Sie hier.

Downloads

Link to https://www.kreiswerke-barnim.de/images/assets/downloads/gebuehren/gebuehrenliste.pdf

Gebühren und Entgelte Recycling- und Wertstoffhöfe

Download PDF (287 kB)
01.01.2022

Zurück zur Übersicht
  1. Abfallsack
  2. Kostenpflichtige Sonderabfuhr
  3. Gebühren Allgemein
  4. Abholservice

Unterkategorien

Nutzungsarten

  • IMPRESSUM
  • DATENSCHUTZ
  • COOKIE-HINWEIS
  • © Kreiswerke Barnim GmbH 2023

Besuchen SIe BARshare bei:

  • Facebook Logo
  • Instagram Logo

Kreiswerke Barnim bei:

  • Youtube Logo