ELEKTROSCHROTTENTSORGUNG
Auf den Barnimer Recycling- und Wertstoffhöfen können Sie Ihre alten Elektrogeräte kostenfrei entsorgen. Zudem bietet Ihnen der Landkreis einen kostenfreien Abholservice für Elektroschrott aus privaten Haushalten.
Eine Anmeldung zur Abholung ist mindestens 1 Woche vor dem Entsorgungstermin vorzunehmen.
Um eine Abholung in Anspruch nehmen zu können, muss mindestens ein Elektrogroßgerät bereitgestellt werden. Beachten Sie, dass maximal fünf Elektrogroßgeräte abgeholt werden können. Das Gewicht eines Einzelgerätes darf 70 kg nicht übersteigen.
Bei Klick auf „Online-Formular Abholung“ gelangen Sie zum Online-Formular, um die Abholung Ihrer Elektrogeräte anzumelden.
Möchten Sie einen bestehenden Abholauftrag stornieren, klicken Sie bitte auf „Abholauftrag stornieren“.
Sie haben Fragen zur Elektroschrottabholung?
Unsere Kundenbetreuer*innen beraten Sie gern.
WEITERE INFORMATIONEN
Folgende Geräte gehören in die Kategorie Elektroschrott und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden:
Haushaltsgroßgeräte
- Kühl- und Tiefkühlgeräte
- Elektroherde
- Waschmaschinen
- Geschirrspüler
- Fernsehgeräte (Röhrenfernseher und Geräte mit einer Bildschirmdiagonale von 40 Zoll
Möbel mit elektrischen Bauteilen (z.B. bei verstellbaren Sofas, elektrisch verstellbare Lattenroste, Beleuchtung), ab einer Kantenlänge von 2 m, können leider nicht von uns abgeholt werden. Wenn Ihnen eine Entfernung der elektrischen Bauteile möglich ist, entsorgen Sie bitte diese Bauteile über den Elektroschrott und die Möbel über den Sperrmüll. Sollte Ihnen eine Entfernung der Bauteile nicht möglich sein, ist eine Anlieferung der Möbel auf unseren Wertstoff- und Recyclinghöfen als Elektroschrott kostenfrei möglich.
Haushaltskleingeräte
- Toaster
- Staubsauger
- Nähmaschinen
- elektrische Werkzeuge
- Bügeleisen
- Telefon
- Taschenrechner
- elektrische Zahnbürsten
- Notebook, Flachbildschirme
- Beleuchtungskörper (Leuchtstofflampe, Energiesparlampe)
- elektronische Sport- und Freizeitgeräte
- Rauchmelder
- Thermostate