Gebühren für saisonale Erholungsgrundstücke

Für saisonale Erholungsgrundstücke erfolgt die Entsorgung ein halbes Jahr. Die erste Entsorgung erfolgt am ersten regulären Termin im April, die letzte Entsorgung am ersten regulären Termin im Oktober. Die Gebühren, Pauschal- und Leistungsgebühr, werden für den Nutzungszeitraum vom 01. April bis 30. September erhoben. Die Gebühren entnehmen Sie der Tabelle unter dem Punkt "Gebühren für ganzjährige Erholungsgrundstücke", diese müssen jedoch nur für 6 Monate gezahlt werden.

Dadurch haben Sie Anspruch auf eine Sperrmüll-Entsorgung mittels Sperrmüllkarte mit max. 2 m³. Der Sperrmüll muss von Ihnen zu den Recyclinghöfen des Landkreises gebracht werden.

Schadstoffe können Sie beim Schadstoffmobil oder auf den Recyclinghöfen in Eberswalde und Bernau abgeben.


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Gebühren und Entgelte Recycling- und Wertstoffhöfe

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